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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 3 B 57/06 KA   

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https://dejure.org/2006,107931
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 3 B 57/06 KA (https://dejure.org/2006,107931)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.08.2006 - L 3 B 57/06 KA (https://dejure.org/2006,107931)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. August 2006 - L 3 B 57/06 KA (https://dejure.org/2006,107931)
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  • BVerwG, 15.03.2005 - 3 B 113.04

    Gebühren für Untersuchungen an Rindern und Jungrindern - Zulässigkeit einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 3 B 57/06
    Erledigt sich ein Rechtsstreit - wie der vorliegende - durch Klagerücknahme, entspricht es der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. z. B. Beschluss vom 28. Juli 2004 - L 3 B 113/04 KA) und der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. Meyer-Ladewig/Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 193 RdNr 13), dass für die Kostenentscheidung die mutmaßlichen Erfolgsaussichten der Klage zu berücksichtigen sind.

    Auch dies entspricht ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 28. Juli 2004 a.a.O.).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 3 B 57/06
    Denn Beurteilungs- oder Ermessensspielräume, die die Pflicht der Gerichte zur vollständigen Prüfung der Sach- und Rechtslage einschränken können, müssten normativ eröffnet sein (BVerfGE 61, 82, 11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2003 - L 3 KA 417/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 3 B 57/06
    Hiermit wäre er erfolgreich gewesen, wie der Senat in seinen das vergleichbare Honorarjahr 1997 betreffenden Entscheidungen vom 25. Juni 2003 (L 3 KA 417/02 u.a.) näher dargelegt hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2005 - L 3 KA 225/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 3 B 57/06
    Die Beklagte entlastet es unter Kostengesichtspunkten nicht, dass sie dem Kläger inzwischen den neuen Honorarbescheid vom 29. August 2005 erteilt hat und vergleichbare Bescheide vom Senat inzwischen als rechtmäßig beurteilt worden sind (Beschluss vom 23. Dezember 2005 - L 3 KA 225/05 ER).
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